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Der Kannibale von Rotenburg – Freiwilliges Opfer

Armin Meiwes das freiwillige Opfer

Wenn wir in Deutschland an bekannte Kannibalismus-Fälle denken, kommt vielen Menschen vermutlich Armin Meiwes in Erinnerung, besser bekannt als der “Kannibale von Rotenburg”.

Stell dir vor, du klickst dich im Internet durch die verschiedensten Kontaktanzeigen. Darunter erscheint plötzlich eine, in der jemand nach einer Person sucht, die sich freiwillig schlachten und essen lässt. Auf diesem Wege lernte Armin Meiwes seine Internetbekanntschaft, den Berliner Bernd Brandes, kennen. Dieser war offenbar in der Stricherszene in Berlin bereits durch seine Unterhaltungen mit Prostituierten über Verstümmelung, Kannibalismus und vollständiges Verschwinden bekannt.
Zwei kranke Neigungen treffen aufeinander
Da haben sich zwei Menschen gefunden, die jeweils schwer gestört waren. Meiwes’ Störung lag darin, dass er bereits seit seiner Kindheit kannibalische Vorlieben hatte: Seinen Angaben zufolge löste das Buch “Robinson Crusoe” diese Neigung aus, da darin das Schlachten und Verspeisen eines Menschen geschildert wird. Brandes war gestört, da er angeblich nur Erfüllung finden konnte, wenn er beim Sex zerfleischt wird.

Im Jahr 2001 trafen sich die zwei Männer und es folgte, was heute überall bekannt ist: Brandes schluckte Schlaftabletten sowie Hustensaft zur Betäubung und willigte in das Abtrennen seines Penis und den Verzehr seines Fleisches ein. Mit einem Stich in den Hals tötete Meiwes sein Opfer – auch darin willigte es angeblich ein – und verspeiste sein Fleisch.
Mord, Tötung auf Verlangen oder Totschlag?
Jedoch wurde der Kannibale erst im Dezember 2002 verhaftet, nachdem eine ähnliche Anzeige im Internet erschien und ein aufmerksamer Student das der Polizei meldete. Was macht man aber strafrechtlich mit jemandem, der offenbar psychisch so gestört ist, dass er sich sein Opfer “einverleiben” möchte und einem Tötungsverlangen so einfach nachkommt? Ist es Mord, Tötung auf Verlangen oder Totschlag?

Nach einem ersten Urteil wurde er wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 2006 kam es zu einer Neuverhandlung, in der Meiwes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde aufgrund Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe. Meiwes’ Antrag auf vorzeitige Entlassung im Jahr 2017 wurde im Oktober 2018 abgelehnt.

 

Rechtliche Grauzone im Fall „Der Kannibale von Rotenburg“

Insgesamt also ein schwieriger Fall, denn das Opfer hat zwar der Tötung zugestimmt, doch ein solcher Mensch, der dieses Verlangen äußert, ist schwer gestört. Zudem gibt es in der BDSM-Szene, in welcher Brandes war, den “Safe, Sane, Consensual”-Kodex (also „sicherheitsbewusst, mit gesundem Menschenverstand und einvernehmlich“), der besagt, dass das physische und seelische Wohl über die sexuelle Befriedigung gestellt wird. Das bedeutet, dass auch auf die ausdrückliche Bitte zum Töten hin dies niemals umgesetzt werden darf. Inwiefern Brandes nach diesem Kodex handeln wollte, kann natürlich nicht mehr ermittelt werden, aber Fakt ist, dass Meiwes ihn auf sein Verlangen hin nicht hätte töten dürfen.

Noch heute ist das Mordurteil jedoch umstritten – freiwilliger Kannibalismus ist eben nicht im deutschen Strafrecht vorgesehen und so kann es nur unbefriedigende Urteile geben.

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